unterschiede zwischen Mediation und Gerichtsverfahren

Viele Menschen, für die das Thema »Mediation« neu ist, sehen in der Mediation zunächst oft eine Art Gerichtsverfahren mit anderen Mitteln. Daher ist es mir ein Wunsch, einige wesentlich Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Mediationsprozess und einem Gerichtsprozess darzustellen.

Der ganz grundsätzliche Unterschied ist: Vor Gericht bekommt man ein Urteil (oder einen Vergleich), in der Mediation eine Einigung.

Das Urteil vor Gericht kennt einen »Gewinner« und daher naturgemäß auch einen »Verlierer«. Die Mediation sucht dagegen gemeinsam mit den Konfliktparteien nach einem Konsens, der die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.

Der Mediator ist kein Schlichter oder Schiedsrichter. Er urteilt nicht. Weder über den Sachverhalt, noch über die Konfliktparteien. Was nicht bedeutet, der Mediator sei »unparteiisch«. Er ist im Gegenteil »allparteilich« und steht allen Konfliktparteien gleichermaßen zur Seite.

Daher hat der Mediator auch kein Mandat. Er handelt nicht im Namen einer Konfliktpartei, um für sie »Recht« zu erstreiten oder »das Beste rauszuholen«. Die Klienten sind die Gestalter ihres eigenen Konfliktes und damit auch ihrer eigenen Lösung. Sie werden ermutigt, selbst Verantwortung für eine mögliche Lösung zu übernehmen, anstatt die Verhandlung darüber zu delegieren.

Das bedeutet nicht, dass die eine oder die andere Vorgehensweise per se »besser« oder »schlechter« ist. Sie ist allenfalls anders. Daher ist eher die Frage interessant, ist eine Mediation für meinen Konflikt das passende Vorgehen.